

Vor einer Fahrt mit dem Motorrad ins Ausland sollte man sich über die bestehenden Verkehrsregelungen und Besonderheiten informieren.
Wir haben hier die wichtigsten Fragen zu den Motorradregelungen in Italien für Sie zusammengestellt.
Um welche Fahrzeuge geht es?
Es wird in Italien zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:
Besondere Regeln für Helme!
Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Schutzhelm tragen. Verstöße gegen die Helmpflicht – hierzu zählt insbesondere auch die Verwendung nicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebauter, geprüfter, genehmigter und gekennzeichneter Helme – werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Zusätzlich zur Geldbuße kann das Kraftrad für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt werden; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt eine 90-tägige Einziehung. Das Fahrzeug bleibt während dieser Zeit in der Obhut des Fahrers. Er kann einen Ort in Italien bestimmen, an dem das Fahrzeug abgestellt wird. Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.
Darf ein Sozius mitfahren?
∙ © iStock.com/piola666
Auf einem Kleinkraftrad darf außer dem Fahrer nur dann ein Beifahrer mitgenommen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) ausdrücklich ein Beifahrersitz vorgesehen und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist. Auf Motorrädern darf ein Sozius mitgenommen werden, sofern das Fahrzeug für das Fahren mit Sozius geeignet und entsprechend ausgestattet ist (z.B. mit einer Sitzgelegenheit für den Beifahrer).
Weitere Informationen zum Fahren mit Sozius finden Sie hier.
Dürfen Kinder mitgenommen werden?
Auf Motorrädern und Kleinkrafträdern dürfen Kinder als Sozius mitfahren, wenn sie das fünfte Lebensjahr vollendet haben und selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzen können.
Lesen Sie mehr zu Kindern als Motorrad-Beifahrer.
Wie schnell darf gefahren werden?
Kleinkrafträder dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h im Straßenverkehr nicht überschreiten.
Für Motorräder gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen (sofern Hubraum > 149 ccm) 110 km/h, Autobahnen (sofern Hubraum > 149 ccm) 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn dies durch gesonderte Beschilderung zugelassen ist).
Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden.
Unseren Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier.
Was gilt auf der Autobahn?
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten. Das Verbot gilt auch für Motorräder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 ccm.
Dürfen Beiwagen und Anhänger mitgeführt werden?
Motorräder mit Beiwagen (motocicli con carrozzetta laterale) sind zugelassen.
Kleinkraft- und Motorräder dürfen in Italien keine Anhänger ziehen.
Quelle: ADAC
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